Betriebsgruppe
Die Betriebsgruppe (BG) trifft als gewählte Vertretung die Genossenschaft Entscheidungen, welche Einzelpersonen beziehungsweise Gruppen nicht selber fällen wollen und initialisiert strategische Entwicklungen. Sie besteht aus mindestens 3 Personen, zusammengesetzt aus den Gartenfachkräften sowie weiteren GenossenschafterInnen. Anzustreben sind nebst den Gartenfachkräften mindestens fünf, maximal acht weitere Personen. Die BG soll die Genossenschaft bestmöglich widerspiegeln, somit auch geschlechtsspezifisch. Die Betriebsgruppe trifft sich so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel alle drei Wochen.
Die BG bewahrt den Überblick über die aktuellen Geschehnisse in der Genossenschaft. Alle AGs und PGs sind via Ansprechpersonen der jeweiligen Gruppen mit einem spezifischen BG-Mitglieder verbunden.
Koordinative Tätigkeiten sind weitgehend in die Koordinations-Gruppe, bestehend hauptsächlich aus Arbeitsgruppen ausgelagert.
Aktuelle BG
Wer | BG-interne Rollen | BG Link zu Gruppe
(dargestellt bei den jeweiligen Gruppen) |
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Benjamin | Logbuchführung | |
David | ||
Jörg | ||
Orlando | - BG-Sitzungs-Koordination
- GV-Organisation |
Rollen der BG
Entscheidungen
Bei meh als gmües werden Entscheidungen anhand des folgenden Musters getroffen. Anzustreben ist die Entscheidungsgewalt zu dezentralisieren und Mitglieder zum Mitentscheiden anzuregen.
Entscheidungsinstanzen | Wer entscheidet… | …was | …finanziell |
1 | Persönlich | so viel wie persönlich wohl | |
Persönlich nach Beratung mit betroffenen Personen | so viel wie persönlich wohl | ||
Gruppe (AG, PG) | so viel wie kollektiv in der Gruppe wohl | ||
2 | BG | was in der 1. Instanz nicht wohl | grundsätzlich Beträge ab CHF 1000 |
BG beraten durch Plenum | was in 1. und 2. Instanz nicht wohl | ||
3 | GV | was in 1. und 2. Instanz nicht wohl und in Plenum nicht möglich, bzw. was die Statuten verlangen. | grundsätzlich Beträge ab CHF 10’000 |
Die BG trifft Entscheidungen auf zweiter Instanz, das bedeutet:
- Die BG entscheidet, wenn sich Einzelpersonen und Gruppen nicht wohlfühlen die Entscheidung zu treffen
- Die BG leitet die Entscheidung weiter an ein Plenum oder GV, wenn die BG sich nicht wohlfühlt, die Entscheidung zu treffen oder die Statuten dies verlangen.
Nach Artikel 25 der Statuten ist die Betriebsgruppe beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel und mindestens 3 ihrer Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse werden durch Konsensentscheid gefasst, die Sitzungen werden protokolliert und gegebenenfalls von den Anwesenden unterzeichnet.
Initialisierung
BG versteht sich als InitialisatorInnen, die Übersicht über zu erledigende Aufgaben bewahren, aber wo möglich AGs oder PGs zur Umsetzung initialisieren und begleiten.
Die BG bestimmt im Zweifelsfall, wie die Genossenschaft gegen Aussen auftritt.
Koordination
Koordinative Tätigkeiten sind aus der BG in die Koordinations-Gruppe (GP), bestehend aus AGs ausgelagert. Dies ermöglicht eine Trennung der Tätigkeiten und ermöglicht Personen in der Koordination mitzuwirken, ohne sich in die BG wählen zu müssen.
Organisation von Plena
Die BG initialisiert regelmässig themaspezifische Plena zur Information, Austausch und Diskussion der Mitglieder.
Die Plena finden planmässig alle 6 Wochen, am Donnerstag von 19:30-21:00 statt und werden frühzeitig kommuniziert.
Wer ist in der BG?
Die BG besteht aus Personen mit Interesse, stellvertretend für die Genossenschaft Entscheidungen zu treffen und strategische Entwicklungen zu initialisieren.
Die BG-Mitglieder erklären sich bereit zum notwendigen Eintrag ins Handelsregister (HR). Die BG-Mitglieder haben Anspruch auf einen geschenkten EAT.
Die Teilnahme in der BG ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt plus Begleitung im nächsten Jahr. Bei Interesse kann die Teilnahme in der BG auch länger ausgeführt werden.
Die Teilnahme in der BG ermöglicht, Neues zu lernen.
Sitzungen
Die BG trifft sich bei Bedarf, grundsätzlich jedoch wie folgt:
- Ans.P, Koordinationsgruppen und BG alle 3 Wochen 19:00 - max.19:45
- BG (Entscheid und Initialisierung) alle 6 Wochen 19:45 - max.21:00
- Plenum alternierend (6W) 19:30 - max.21:00
Wo möglich sollen Tools wie die Abstimmung im Telegram-Chat genutzt werden, um zeitnahe Entscheidungen abzustimmen.
Aktuelles Organigramm
(in Überarbeitung)
Ressort | Kommunikation | Community | IT | Produktion | Infrastruktur und Logistik | Organisation Genossenschaft | Finanzen | Mitglieder-verwaltung | Personal |
Ansprechperson | Jana | Benjamin | David G. | Frank | Orlando | Urs | Karin | Jörg | |
Stv. | Johanna | - | David A., Sven | - | - | - | Stefanie | - | |
E-Mail-Adresse | info@mehalsgmues.ch |
david@mehalsgmues.ch |
garten@mehalsgmues.ch | orlando@mehalsgmues.ch |
buchhaltung@mehalsgmues.ch | mitglied@mehalsgmues.ch | personal@mehalsgmues.ch | ||
Zuständigkeiten |
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Aufgaben über das Jahr
Diese Liste von Aufgaben ist noch bei weitem nicht vollständig
Januar
- Kündigungserinnerung verschicken als separates E-Mail ohne anderen Inhalt an alle Mitglieder mit EAT und zusätzlich im Wochenmail.[1]
- Mitgliedersuche:
- Grafische Werbemittel (wie Flyer) gestalten
- Flyer bestellen
- Praktikumsstellen ausschreiben
- Datum für die GV festlegen (üblicherweise im Juni)
Februar
- Mitgliedersuche
- Flyer Verteilen, Plakate aufhängen
- Neumitgliederanlass vorbereiten für Saisonstart
März
- Neumitglieder über Start informieren (fortlaufend)
April
- Neumitglieder willkommen heissen
- Gartenführungen, Götti/Gotte System, ...
- GV organisieren für Juni
Mai
- Neumitglieder willkommen heissen - unterjährige EAT, auch in den kommenden Monaten bis Dezember
- Jan/Feb/März nicht mehr
Juni
- GV findet statt
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Weitere Infos
Dokumente
- ↑ Logbuch Eintrag 32