Statuten

Aus meh als gmues

Die Genossenschaft meh als gmües besitzt Statuten und ein Betriebsreglement, beides sind verpflichtende Regelungen.

Mit den Statuten gibt sich die Genossenschaft seine Grundordnung. Sie bilden das interne Recht, an das sich Mitglieder und Betriebsgruppe zu halten haben. Die Statuten müssen von den Mitgliedern an der Gründungsversammlung genehmigt werden. Auch jede Änderung muss von der Mitgliederversammlung gut geheissen werden.

Die Statuten müssen schriftlich vorliegen. Sie beschreiben den Zweck der Genossenschaft, legen fest, welche Organe sie hat, wie sie sich organisiert und finanziert.

Was in den Statuten nicht geregelt ist, regelt das Gesetz Art. 828 f. OR.

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